TV Homburg 1878 e.V.
CHRONIK

Der frühere Freie Turn- und Sportverein Homburg, der durch das nationalsozialistische Regime als politisch geschädigter Verein anzusehen war, hatte von allen Vereinen die beste Aussicht auf Wiederzulassung. Mitglieder des ehemaligen Vereins wurden jedoch in dieser Beziehung nicht aktiv. Erst mit der Gründung eines Sportvereins Homburg trat das Turnen in Homburg organisiert wieder in Erscheinung.

Es waren Mitglieder des früheren TV 1878/1910 Homburg, die mit anderen Turnern zusammen die Fachschaft Turnen im Sportverein Homburg bildeten. Der Fachschaftsleiter, Karl Berg, trat in einem Bericht bereits 1949 für die "Rückgabe des dem Turnverein 1878/1910 Homburg 1936 widerrechtlich genommenen Vermögens als Grundlage für den wieder zu gründenden Turnverein" ein.

Als der Turnverein Homburg durch Zulassungsurkunde der Regierung des Saarlandes, Ministerium für Kultur, Unterricht und Volksbildung vom 14. November 1950 als Sportverein zugelassen war, erfolgte seine Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht zuerst in Band 11, Blatt 10 unter Ifd. Nr. 10, also im Anschluss an Ifd. Nr. 9: "Verein für Leibesübungen".

Diese Eintragung wurde vom Amtsgericht Homburg später als "irrige Eintragung" gekennzeichnet und für den TV Homburg ein neu es Blatt im Vereinsregister mit der Begründung angelegt: "bei dem am 22. September 1950 gegründeten Turnverein Homburg-Saar eV handelt es sich um eine Neugründung gem. §1 Abs.1 des Vereinsgesetzes vom 13. Juli 1950". Nach § 11 dieses Gesetzes "gelten alle bis zum 8. Mai 1945 bestehenden Vereine von diesem Zeitpunkt an im Saarland als aufgelöst, sofern sie ihre Tätigkeit nicht fortsetzen konnten oder bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht wieder zugelassen worden sind. Darunter fällt auch der im Vereinsregister Band 11, BI. 10 eingetragene Verein für Leibesübungen Homburg".

Nach der Eingliederung des bis 1957 autonomen Saarlandes in der Bundesrepublik Deutschland, am 01 . Januar 1957, hielt der Turnverein Homburg, Saar, die Zeit für gekommen, seine Tradition im Namens des Vereins wieder sichtbar zu machen. Auf Vorschlag von zwei Mitgliedern der ehemaligen Turngesellschaft 1910 - Essig und Braunberger - und einem Mitglied des ehemaligen Freien Turn- und Sportvereins Homburg - Gottlob Conrad - beschloss am 9. März 1957 die Hauptversammlung des Vereins die Änderung seines Namens in "Turnverein 1878 eV Homburg".

Die Liquidation des bis Kriegsende bestehenden Vereins für Leibesübungen wurde vom Amtsgericht in Homburg mit Verfügung vom 10. Oktober 1957 eingeleitet, indem es den Vermessungsinspekton Eugen Willenbacher, Homburg "zum Liquidator über den ehemaligen Turnverein bzw. Verein für Leibesübungen in Homburg bestellte". Nach Auffassung des Liquidators galten die Vereine: TV 1878 eV und Sportverein Homburg eV zusammen als Rechtsnachfolger des ehemaligen Vereines für Leibesübungen. Beide Vereine gaben gegenüber dem Liquidator die schriftliche Erklärung für den Verein für Leibesübungen ab, dass keinerlei Forderungen mehr bestehen und dass gegen die Löschung der Eintragungen im Grundbuchamt nichts einzuwenden sei.

Die Frage, ob der Verein für Leibesübungen 1936 legitimer Nachfolger des damaligen Turnverein 1878/1910 geworden ist, ob der heutige Turnverein 1878 eV Homburg Rechtsnachfolger des Vereins für Leibesübungen oder losgelöst von diesem, eine Neugründung im Sinnes des Saarländischen Vereinsgesetzes von 1950 ist, oder sich nur als Nachfolger des ehemaligen bis 1936 bestehenden Turnvereins 1878/1910 verstehen kann, hat die Gemüter der Mitglieder des Homburger Turnvereins in der Vergangenheit schon häufig bewegt. Unbestreitbar ist, dass ehemalige Mitglieder des Turnverein 1878, der Turngesellschaft von 1910, des Freien Turn- und Sportvereins, des Vereins für Leibesübungen, der Fachschaft Turnen im Sportverein Homburg, zusammen mit anderen Mitgliedern heute den Jubiläumsverein "Turnverein 1878 Homburg eV" bilden.

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66409 Homburg (Saar)